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   VGH Bayern, 06.03.2018 - 8 C 18.244   

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https://dejure.org/2018,8005
VGH Bayern, 06.03.2018 - 8 C 18.244 (https://dejure.org/2018,8005)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2018 - 8 C 18.244 (https://dejure.org/2018,8005)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2018 - 8 C 18.244 (https://dejure.org/2018,8005)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 3 Abs. 2; VwGO § 67 Abs. 4 S. 1, § 147 Abs. 1, § 169
    Beschwerde gegen eine Vollstreckungsanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung der Beschwerde gegen eine Vollstreckungsanordnung als unzulässig hinsichtlich Vertretungszwangs

  • rewis.io

    Beschwerde gegen eine Vollstreckungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Beschwerde gegen eine Vollstreckungsanordnung als unzulässig hinsichtlich Vertretungszwangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 6 L 8.15

    Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahme; Vollstreckung aus

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2018 - 8 C 18.244
    Diese ist statthaft, weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Vollstreckungsverfahren gemäß § 169 VwGO nach Anhörung der Vollstreckungsschuldnerin ergangen ist (OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2015 - OVG 6 L 8.15 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 4 C 17.1864

    Unzulässige Beschwerde gegen Vollstreckungsanordnung eines Verwaltungsgerichts -

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2018 - 8 C 18.244
    Dies gilt gemäß § 147 Abs. 1 Satz 2 VwGO auch bei einer Beschwerde gegen die richterliche Anordnung der Vollstreckung nach § 169 VwGO (BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 4 C 17.1864 - juris Rn. 3).
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